2. experimenteller Schriftwechsel
(gestellte Fragen und erhaltene Antworten)
3. Analyse moralischer Tendenzen
4. Fazit
Beseitigung
[Bild: soylent network]
Ein Veterinäramt informiert: "Tierkörperbeseitigung,
Dienstleistung: Diese Beseitigung, z.B. verendeter Tiere (...),
erfolgt in der Tierkörperbeseitigungsanstalt. (...) Verendete
oder totgeborene Tiere müssen schnell und unschädlich
beseitigt werden, da sie die Gesundheit von Tierbeständen und
Menschen gefährden können."
Im
Herbst 2003 verfasste ich ein experimentelles Schreiben, indem
ich mich nach Möglichkeiten zur Entsorgung meines eigenen
Körpers erkundigte und zwar im Rahmen der Beseitigungs- bzw. Verwertungsverfahren,
die in der Regel auf verstorbene (sog. "gefallene" oder "verendete")
Tiere in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung angewendet werden.
Informationstext einer Tierkörperbeseitigungsanstalt,
beispielhaftes Verfahren zur "Schlachtabfallverwertung":
Schwein in der Masthaltung
Es handelt sich um ein mehrstufiges
Verfahren. Im ersten Schritt erfolgt die Anlieferung der Rohwaren
(Anmerkung: gemeint sind u.a. Tierkörperteile und Tierleichen)in der sog. Rohwarenannahme.
(...) Neben der Rohwarenhalle befinden sich Räume, in denen
Veterinäre Proben nehmen können und in denen die Möglichkeit
zur Begutachtung der gefallenen Tiere besteht. Die Rohware wird
zerkleinert und anschließend unter Druck 20 Minuten bei 133
° C sterilisiert.
abgelegtes, totes Schwein
Anschließend wird das in der
Rohware enthaltende Wasser verdampft und das Material getrocknet.
(...) Anschließend wird das Fett in Schneckenpressen mechanisch
extrahiert und gereinigt, um - je nach Rohwarenqualität - in
der Oleochemie Verwendung zu finden, als Biodiesel verwertet zu
werden oder aber zur autarken Energieerzeugung in den Trocknungsanlagen
eingesetzt zu werden. Das dann verbleibende Endprodukt Mehl wird
gekühlt und vermahlen, um (derzeit) als Ersatzbrennstoff in
Kraftwerken oder in der Zementindustrie eingesetzt zu werden.
[Bilder: soylent network]
Ich verschickte meine unten aufgeführte
Anfrage per Email an mehrere Veterinärämter und zuständige
Spezialbetriebe in Deutschland sowie an veterinärmedizinische, landwirtschaftliche,
juristische und humanmedizinische Fakultäten diverser Univiersitäten
insgesamt mit verhältnismäßig geringer Resonanz.
Hinweis
Wichtiger
Hinweis: Sinn und Zweck meiner Anfrage war nicht, eine Verwertung
menschlicher Körper zu erstreiten, sondern meine ausschließliche
Beabsichtigung lag und liegt anhaltend im direkten Anstoß einer
gesellschaftlichen Diskussion, sprich: die zugrundeliegende Aufgabenstellung
lautet nicht"Wie kann es uns zukünftig gelingen,
menschliche Körper zu verwerten?", sondern:"Welche
weiterführenden Folgen können wir aus der moralisch begründeten
Ablehnung von Verwertungsmöglichkeiten menschlicher Körper ableiten?".
Nachfolgend die Wiedergabe meiner schriftlichen Anfrage und der darauf
erfolgten Antworten.
»
schriftliche Anfrage «Was wäre
wenn...?
Anfrage per Email
vom 29.09.2003:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, zuerst
möchte ich Sie darum bitten, dieses Schreiben dem zugrundeliegenden
Inhalt angemessen und seriös zu behandeln. Meine Fragen an
Sie sind absolut aufrichtig und ernst gemeint.
Zur Einleitung zitiere ich aus dem Umweltlexikon des Bayerischen
Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen:
"Man geht davon aus, daß in Deutschland jährlich
ca. 3,5 Mio t Schlachtnebenprodukte und Tierkörper anfallen.
Davon werden in den Tierkörperbeseitigungsanstalten und angegliederten
Spezialbetrieben über 90% zu verkaufsfähigen Produkten
wie Gelatine oder Dünger weiterverarbeitet."
Nun zu meinem Anliegen:
Ist es praktisch möglich, dass [meine rechtskräftige Einwilligung
zu Lebzeiten vorrausgesetzt] nach meinem Tod die verwendungsfähigen
Teile meines Körpers weitest gehendst in derartige und oben
erwähnte "Beseitigungs- oder Verarbeitungsprozesse"
integriert werden können? Konkret: Haare, Knochen, Haut, Organe
u.a. meines leblosen Körpers sollen analog zu den spezifischen
Körperteilen anderer Säugetiere (u.a. denen von Schweinen,
Rindern, Hühnern, Hunden, Katzen, Kaninchen, Schafen, Pferden,
usw...) in dieselben "Verwertungsprozesse" integriert
werden, um sie auf gleiche Weise zu beseitigen oder daraus Substanzen,
Stoffe oder Produkte zur weiteren Verwendung herzustellen.
Meine Fragen an Sie:
Ist ein derartiges Verfahren prinzipiell möglich? Ist es speziell
möglich bzw. kann es praktisch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
realisiert werden? Was spricht aus Ihrer Sicht für dieses Vorhaben,
was dagegen? Falls eine derartige Durchsetzung im Moment nicht möglich
ist, welche Schritte müss(t)en eingeleitet werden, um die Beseitigung/Verwertung
meines Körpers mit dem beschriebenen Verfahren durchzuführen?
Ich beabsichtige mit diesem Schritt, gleiche und ähnliche biologische
Vorraussetzungen zwischen Menschen und nichtmenschlichen Tieren
anzuerkennen und eine gleiche bzw. ähnliche Behandlung ante
mortem [vor dem Tod] sowie post mortem [nach dem Tod] von Lebewesen
mit entscheidend gleichen oder ähnlichen Merkmalen einzufordern.
Ist eine praktische Umsetzung meines Vorhabens unter gegebenen Vorraussetzungen
nicht möglich, so muss konsequenterweise darauf beruhend ein
Umkehrschluss gebildet werden. Bezugnehmend auf das "Gesetz
über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen
und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz --
TierKBG)" konnte ich keine Regelung ausfindig machen, die eine
Beseitigung meines Körpers in der angestrebten Art und Weise
verbietet.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich zu meinem Vorhaben schriftlich
per Email äußern würden und mir einige praktische
sowie theoretische Ansätze und Umstände diesbezüglich
näher erläutern könnten. Falls ihnen relevante juristische,
ethisch-moralische, hygienische oder andere Erkenntnisse vorliegen,
zögern Sie bitte nicht, mir diese mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Gießelmann
--
[Angaben zu Anschrift, Telefon & Email]
»
Antworten «Reaktionen auf die Anfrage
Antwort
Anmerkung:
es antwortete der Geschäftsführer eines "zertifizierten
Entsorgungsfachbetriebes" (Der Fachbetrieb nennt unter dem Stichwort
Verarbeitungskapazität eine
Leistung von ca. 7,5 to Schlacht-
und Tierkörperabfällen pro Stunde)
Antwort, 01.10.2003
Sehr geehrter Herr Gieselmann!
Rein technisch wäre dies wohl möglich. Die Produkte hieraus
können aber nicht in den Verkehr gebracht werden. Ethisch ist
das gesamte Vorhaben nicht möglich. Auf eine praktische Umsetzung
möchte ich nicht weiter eingehen. Ich würde ihnen empfehlen
über eine Kremtion (Anmerkung: gemeint ist eine Kremation,
sprich: Leichenverbrennung) nach dem Ableben nachzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]
Antwort
Anmerkung:
Antwort vom Veterinäramt Landkreis Neunkirchen
Antwort, 01.10.2003
(ohne Anrede)
Ich verstehe nicht,warum Sie sich mit Ihrem Anliegen gerade an mich
wenden;dennoch will ich kurz antworten:
Sie möchten mit Ihrer Fragestellung v.a. für den zitierten
Umkehrschluss plädieren,um letztendlich gegen eine TIER-körperbeseitigung
in der bekannten Form zu sensibilisieren.
Dies kann allerdings aus vielerlei Gründen nicht zum Erfolg
führen, v.a. wegen der grundsätzlichen ethischen Diversitäten
zwischen Mensch und Tier. Die "Verbotsregelungen" dürfen
Sie deswegen nicht im tierseuchenrechtlichen Bereich suchen!
Kontaktieren Sie doch einfachmal Ihr Gesundheitsamt.
Dr. [Nachname]
Antwort
Anmerkung:
Antwort vom Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung,
Landkreis Deggendorf
Antwort, 07.10.2003
Sehr geehrter Herr Giesselmann,
zu Ihrem geschilderten Anliegen müssen wir Ihnen mitteilen,
dass dies nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich
ist. Somit sind die technischen Möglichkeiten nicht zu prüfen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bestattungswesen
der für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
[Name, Anschrift]
Antwort
Anmerkung:
Antwort vom Veterinäramt Landkreis Oldenburg
Antwort, 07.10.2003
Sehr geehrter Herr Giesselmann,
in Deutschland sprechen z.Zt gesetzliche Regelungen gegen die von
Ihnen angedachte Weiterverwendung des menschlichen Körpers
nach dem Tode. Selbst wenn man dieses Hindernis wegräumen könnte,
so müßte m.E. der Mensch als "Risikomaterial"
eingestuft werden-analog zu den Rinderteilen wegen der BSE, da er
im Laufe seines langen Lebens mit vielen Schadstoffen belastet wird.
Es käme dann nur eine Verbrennung des gewonnenen Körpermehls
und des Fettes in einem Zementwerk oder einer ähnlichen Anlage
in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Veterinäramt Landkreis Oldenburg
Antwort
Anmerkung:
Antwort eines Mitgliedbetriebes des LTS Bayern (Landesverband Tierkörperbeseitigung
und Schlachtnebenproduktverwertung Bayern). Absurdes Detail: der Betrieb
schmückt seine Homepage mit der Melodie von "Heal the world"
(engl:: "Heile die Welt")
Antwort, 10.10.2003
Sehr geehrter Herr Giesselmann,
falls Ihre Anfrage ernst gemeint ist, sollten Sie sich an unser
zuständiges Veterinäramt in Aichach wenden. Wir können
hier nicht dienen.
Mit freundlichen Grüßen
[Firma, Name]
Anwort
Anmerkung:
Abschließend erhielt ich per Post ein Schreiben vom Sozialpsychatrischen
Dienst des Kreises Herford:
Brief, 08.10.2003
Sehr geehrter Herr Giesselmann,
das Gesundheitsamt Herford erhielt Nachricht von Ihrer Anfrage an
den Landkreis Deggendorf bzgl. Körperbeseitigung und Körperverwertung.
Grundsätzlich ist zu Ihrer Anfrage festzustellen, dass in Deutschland
(soweit mir bekannt ist auch in fast allen anderen Ländern)
unterschiedliche Regelungen für Menschen und Tiere gelten.
Darauf beruht die Aussage des Herrn [Name], dass nach den gesetzlichen
Bestimmungen Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann.
Aus Ihrer Anfrage per E-Mail ist mir jedoch der letzte Satz in dem
Abschnitt von: "Ich beabsichtige, mit diesem Schritt gleiche
und ähnliche biologische Vorraussetzungen zwischen Menschen
und nichtmenschlichen Tieren anzuerkennen und eine gleiche bzw.
ähnliche Behandlung ante mortem (vor dem Tod) sowie post mortem
(nach dem Tod) von Lebewesen mit entscheidend gleichen oder ähnlichen
Merkmalen einzufordern. Ist eine praktische Umsetzung meines Vorhabens
unter gegebenen Voraussetzungen nicht möglich, so muss konsequenterweise
darauf beruhend ein Umkehrschluss gebildet werden," inhaltlich
nicht verständlich.
Falls eine Auseinandersetzung des Satzes und eine Erörterung
des Themas für Sie von Interesse ist, würde ich Ihnen
vom Gesundheitsamt Herford hierfür zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[gezeichnet, Name]
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
»
Wollt ihr die totale Verwertung? «moralische
Tendenzen
Analyse
Schweinehaltung
Als besonders erwähnenswert
erscheint mir folgender Punkt: jene Tiere, die von der Spezies Mensch
unter anderem als Nahrungs- und Rohstofflieferanten ausgenutzt, getötet
und "verwertet" werden, ähneln dem Menschen in biologischer
Hinsicht derart, dass fortlaufende wissenschaftliche Experimente durch
Menschenhand an diesen Lebewesen vollzogen werden, um auf den Erkenntnissen
begründet medizinische, verhaltenspsychologische und biochemische
Wirkungen prinzipiell auf den menschlichen Organismus zu übertragen.
Bereits Organtransplantationen von solchen Tieren auf den Menschen (z.B.
Integration von Schweineleber in menschliche Organismen, Vgl. Xenotransplantation)
werden verwirklicht.
"Viele
Schweinerassen sind stressanfällig und können auch ähnliche
Herz- und Kreislaufkrankheiten entwickeln wie der Mensch, weshalb
sie auch zu diesem Zweck als Labor- und Versuchstiere gehalten werden.
Physiologisch sind sich Schwein und Mensch sehr ähnlich. Das
betrifft nicht nur die ähnlichen Krankheitsausprägungen,
sondern z. B. auch die Struktur und Beschaffenheit des Fleisches.
In der Gerichtsmedizin z. B. werden Stich- und Schußverletzungen
an frischgeschlachteten Schweinen nachgestellt." [wikipedia.de]
abgetrennte Rinderköpfe
Eine berechtigte Frage lautet also:
wenn diese menschenähnlichen (da in Bezug auf den menschlichen Organismus
funtionell kompatible) Individuen beiläufig in Nutztierhaltungsanlagen
und Zuchtbetrieben verenden sowie in Schlachthäusern und Versuchsanstalten
getötet werden, wo liegt das ethisch-moralische Problem, einen
menschlichen Organismus analog zur Tierkörperverwertung in dieselben
Prozesse mit einzubringen, wenn es sich dabei ganz eindeutig um eine absolut
freiwillige Entscheidung handelt? Aus den wenigen Reaktionen, die
ich auf mein obenstehendes Anschreiben erhalten habe, ist eine Antwort
auf diese Frage nicht unbedingt abzuleiten. Trotzdem will ich die Problematik
folgendermaßen umschreiben: es handelt sich dabei um ein stark gefestigtes,
insbesondere der eigenen Spezies entgegengebrachtes ethisch-moralisches
Verpflichtungsgefühl. Diesem Verpflichtungsgefühl entspringen
verschiedene gesellschaftliche Tabus, so auch die "Verwertung"
von menschlichen Leichen. Diese Art von Pietät erscheint objektiv
betrachtet irrational ist jedoch im Gegensatz dazu ethisch-moralisch wertvoll.
Diese kollektive moralische Verpflichtung ist meiner Ansicht nach ein
elementarter Baustein für ein prinzipiell respektvolles Verhalten.
In einer Öffentlichkeit wie
der unsrigen, die wie keine andere geprägt ist von den Ereignissen
im sogenannten "Dritten Reich" und des aktiv vollzogenen Holocausts,
ist es sehr gut nachvollziehbar, dass sich darauf begründet eine
besondere Sensibilität entwickelt hat, die der Idee einer "Verwertung"
(vornehmlich) menschlicher Körper ablehnend gegenübersteht.
In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland wurden
systematisch gesellschaftlich-moralische Werte derart verzerrt, dass tatsächlich
darauf begründet wissenschaftliche Annahmen entwickelt wurden, die
eine Unterteilung in wertvollere und minderwertige Menschentypen aufgrund
ihrer unterschiedlichen kulturellen Lage sowie der ethnischen Zugehörigkeit
und der Physiognomie propagierten. Dieses ideologische Weltbild, das sich
in Form von Rassismus und Xenophobie [Ablehnung von Andersartigkeit] weltweit
zu jeder Zeit in vielfältigen Ausprägungen wiederfinden lässt,
führte schließlich zu der politisch angeordneten und zugleich
gesellschaftlich tolerierten Misshandlung und Vernichtung von Menschen,
welche nicht den Vorstellungen eines "Herrenmenschen-Ideals"
entsprachen. Die "Verwertung", sprich die ökonomische Verwendung
von Leichen und Leichenteilen (Haare, Goldzähne, Haut und Knochen,...)
war eine beiläufige Begleiterscheinung bei der systematischen Massenvernichtung
von vorsätzlich entwerteten und entrechteten menschlichen Lebewesen
(Frauen, Männer, Kinder, Säuglinge (, Embryonen)).
Haare ermordeter Frauen, Auschwitz
im Januar 1945, Bildquelle: Polish National Archives
"(...) wurden schließlich
fabrikmäßige Vernichtungslager errichtet, deren Hauptzweck
die möglichst schnelle Tötung einer möglichst großen
Zahl von Juden war. Die direkte Vernichtung war dabei häufig
mit der Vernichtung durch industrielle Arbeit und Arbeit zur Vernichtung
gekoppelt: In vielen KZs wurden Rüstungsgüter produziert.
(...) Aus dem ganzen von deutschen Truppen besetzten Europa wurden
bis Kriegsende Menschen allein zum Zweck ihrer Vernichtung in diese
Lager deportiert. Soweit sie nicht schon beim Transport in Viehwaggons
umgekommen waren, wurden sie gleich nach ihrer Ankunft in Arbeitsfähige
und Nicht-Arbeitsfähige eingeteilt. Die letzteren, in der Regel
Kinder und ihre Mütter, Alte und Kranke, wurden gleich nach
der Selektion in Gaskammern geführt, die als Duschräume
getarnt waren. Dort wurden sie mit Zyklon B, einem hochgiftigen
Giftstoff aus Blausäure, vergast. Das Gas verursachte einen
qualvollen, bis zu 20 Minuten dauernden Erstickungstod. Die Leichen
wurden anschließend in Krematorien verbrannt. Körperliche
Überreste - etwa Haare, Goldzähne, Fettbestandteile der
Haut - und Privatgüter der Opfer - Kleidung, Schuhe, Brillen,
Koffer usw. - wurden von der SS industriell verwertet.
Hinzu kamen Menschenversuche zu militärischen, medizinischen
und anderen Zwecken in den Lagern. Die Opfer wurden zum Beispiel
in Druckkammern extrem hohem oder niedrigem Luftdruck ausgesetzt,
in Eiswasser unterkühlt, mit Bakterien infiziert, für
chirurgische Versuche und vieles mehr missbraucht. Die Täter,
etwa der SS-Arzt Josef Mengele, nahmen den Tod oder lebenslange
Gesundheitsschäden der Versuchspersonen bewusst und ohne jede
Skrupel in Kauf." [wikipedia.de,
"Holocaust"]
(der fett hervorgehobene Text dient der besseren Zuordnung zum Betrachtungsgegenstand
"Verwertung")
Es ist ganz unbestreitbar so, dass
die hier im Ansatz geschilderten Ereignisse und deren nachträgliche
historisierende Aufarbeitung einen öffentlichen Verhaltenscodex in
Form von vornehmlich ächtenden, anklagenden Distanzierungsbemühungen
in Bezug auf das Geschehene verursachten. Das Spektrum dieser Distanzierungsbemühungen
reicht von kollektiven Schuldeingeständnissen bis hin zur Negation
einer nationalen Identität.
Fazit
Dieses
Beispiel macht es uns im Wesentlichen verständlich, dass das
bereits erwähnte Verpflichtungsgefühl gegenüber der eigenen
Spezies keine moralisch stabile Konstante ist, sondern eher als kulturelle
Variable aufgefasst werden muss. Und genau an diesem Punkt will ich ansetzen,
um meinen experimentellen Ansatz von einer Verwertung menschlicher
Körper umzukehren in eine vehemente Kritik an der Vernichtung und
Verwertung nichtmenschlicher Körper.
gehaltene Schweine
Woran es unserem anthropozentrischen Verständnis neben vielem
anderen mangelt, ist, analog zur Übertragbarkeit wissenschaftlicher
Erkenntnisse von nichtmenchlichen Spezies auf die menschliche, eine (proportionale)
Übertragung von ethisch-moralisch wirksamen Belangen (z. B. Rechte)
für (unserer Ansicht nach) zunehmend menschenähnliche Lebensformen.
Wenn es also einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt,
dass der menschliche Organismus (trotz vorangehendem freiwilligen Einverständnisses)
nicht durch eine Verwertung als industrielle Rohstoffquelle genutzt
werden soll, so fordere ich bezugnehmend auf die angenommenen wissenschaftlichen
Beobachtungen über Ähnlichkeit und Kompatibilität von Menschen
und verschiedenen nichtmenmlichen Tierarten eine umfassende ethisch-moralsiche
Verpflichtung den gleichartigen Lebewesen gegenüber. Im Klartext
bedeutet dies: Lebewesen mit stark ausgeprägten Gemeinsamkeiten zur
menschlichen Lebensform (wie etwa neuronale
Impulsverarbeitung, hoher genetischer Verwandtschaftsgrad, soziale Verhaltensmuster
und psychische Reaktion wie Zuneigung, Angst, Aufregung oder Triebhaftigkeit)
verdienen ein gleichwirksames Verpflichtungsgefühl. Damit ist gemeint,
dass etwa moralische Ausprägungen wie Pietät oder Mitgefühl
auch auf die dem Menschen (seiner Ansicht nach) nahestehenden Lebensformen
übertragen werden sollen, sodass dadurch zukünftig eine umfangreichere
verpflichtende Ethik etabliert werden kann. Die Frage, welche Lebewesen
nun den menschlichen nahestehend sind, wurde und wird einerseits ausgiebig
in der Moralphilosophie diskutiert. Andererseits wird diese Frage zunehmend
durch "wissenschaftliche Versuche", und den damit erforschten
und anerkannten Gemeinsamkeiten zwischen menschlichen und nichtmenschlichen
Lebewesen, tagtäglich mit Antworten versorgt.
Das Tier ist im Menschen, denn der
Mensch ist ein Tier. Jede Misshandlung und jeder schändlich
begangene Mord am Tier, ist ein Verbrechen an uns selbst.